Allgemeine Geschäftsbedingungen Euro Relais B.V.
1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Euro Relais vermittelt die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Euro Relais ist nicht selbst Vermieter, vielmehr ist der jeweilige Eigentümer der Vermieter.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge mit Euro Relais und für deren Lieferungen und Dienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung auf Rechtsverhältnisse zwischen Euro Relais und Konsumenten, also Mietern, die nicht in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Vermittlung der Anmietung getroffen werden, sind in der Auftragsbestätigung, dem Mietvertrag und diesen Bedingungen enthalten.
2. Beschreibungen
Die Beschreibungen der Angebote von Euro Relais sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben zu den Beschreibungen der Angebote von Euro Relais beruhen auf den Angaben der Hauseigentümer. Die Beschreibung und die Eindrücke des Ferienhauses und der direkten Umgebung, einschließlich der Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten, können je nach Art und aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen oder saisonbedingter Einflüsse von der Beschreibung im Prospekt oder der Internetseite abweichen. Euro Relais kann deshalb für diese Angaben keine Gewähr übernehmen.
3. Bestätigung und Inhalt des Vertrages
Ein Vertrag wird durch eine telefonische, schriftliche oder elektronische (Internet/E-Mail-) Buchung eines Ferienhauses aus dem aktuellen Angebot von Euro Relais geschlossen.
Mit der Buchung bietet der Mieter Euro Relais den Abschluß eines Mietvertrages verbindlich an, wobei sich der Mieter bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von Euro Relais bindet.
Euro Relais bestätigt eine Buchung durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung und des Mietvertrages. Die Versendung der Buchungsbestätigung und des Mietvertrages erfolgt auf dem Postweg und, sofern mitgeteilt, an die E-Mail-Adresse des Mieters.
Von Euro Relais verschickte Buchungsbestätigungen und Mietverträge enthalten alle relevanten Daten für den Aufenthalt in dem gebuchten Ferienhaus. Zur Gewährleistung einer korrekten Buchung und um Mißverständnisse zu vermeiden, verpflichtet sich der Mieter, nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder des Mietvertrages sofort die Richtigkeit und Vollständigkeit der gebuchten Daten zu kontrollieren und eventuelle Unvollständigkeiten oder Fehler innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder des Mietvertrages gegenüber Euro Relais mitzuteilen. Beim Unterlassen einer solchen fristgerechten Mitteilung ist der Mieter nicht befugt, sich auf Unvollständigkeiten oder Fehler der Buchungsbestätigung oder des Mietvertrages zu berufen.
Nach der erfolgten Zahlung erhält der Mieter ebenfalls auf dem Postweg einen sog. Aufenthaltsschein. Der Aufenthaltsschein enthält weitere Informationen zur Anreise und zur Übernahme des Ferienhauses.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnungsverbot
Die Preise von Euro Relais verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kosten einer Schadenversicherung. Nicht eingeschlossen sind die Kosten einer Reiserücktritts- und Reiseversicherung und eventuelle andere Kosten.
Sonderleistungen richten sich nach den Angaben zu dem jeweiligen Mietobjekt. Anfallende Nebenkosten, wie Energie- und Reinigungskosten oder vor Ort von Behörden festgelegte Gebühren, werden separat ausgewiesen. Für verbrauchsabhängige Nebenkosten vor Ort, beispielsweise für Strom, Gas, Wasser, Heizung, Telefon etc, kommt der Mieter selbst auf.
Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von Euro Relais auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises die Aufrechnung zu erklären. Dies gilt jedoch nicht für unbestrittene bzw. rechtskräftig festgestellte Forderungen.
5. Bezahlung
Der gesamte Mietpreis (inklusive Mehrwertsteuer, Versicherungskosten und andere explizit angegebene Nebenkosten) muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Mietzeit des gebuchten Ferienhauses geleistet werden. 30 % des Mietpreises müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung entrichtet werden (Anzahlung).
Abweichend von der vorgenannten Bestimmung müssen Zahlungen von späten Buchungen, also Buchungen innerhalb von sechs Wochen vor Mietbeginn, innerhalb von sieben Tagen nach der Reservierung in vollem Umfang geleistet werden. Euro Relais hat im Fall einer sog. späten Buchung das Recht, nur Barzahlung oder Kreditkartenzahlung zu verlangen.
Der vollständige Mietpreis ist vor Reiseantritt bzw. Mietbeginn zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch des Mieters und keine Leistungsverpflichtung seitens Euro Relais.
6. Kaution
Der Mieter ist zur Leistung einer Kaution an den Eigentümer bzw. dessen Vertreter bei der Ankunft am Ferienhaus bzw. bei der Schlüsselübergabe verpflichtet, sofern keine abweichende Vereinbarung im Aufenthaltsschein oder im Mietvertrag getroffen worden ist. Diese Kaution sichert die Pflichten des Mieters zur Schlüsselrückgabe, zur Zahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten sowie einen möglichen Schadensersatz bei Beschädigungen oder nicht durchgeführter Endreinigung.
Am Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter den Schlüssel zurückzugeben.
Die Zahlung der Kaution sowie die Abrechnung über die Kaution erfolgen zwischen dem Mieter und dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter, eine Haftung von Euro Relais besteht deshalb nicht.
7. Rechte und Pflichten des Mieters vor Ort
Der Mieter muss, sofern dies nicht im Mietvertrag oder auf dem Aufenthaltsschein anders festgelegt wurde, bei Ankunft an der Urlaubsadresse die Schlüssel für das Ferienhaus zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr beim Eigentümer bzw. dem Hausverwalter des Ferienhauses abholen. Bei Ankunft außerhalb des genannten Zeitraums muss der Mieter mit dem Eigentümer bzw. Hausverwalter selbst einen Termin vereinbaren.
Euro Relais geht davon aus, dass die Mieter nur mit der vereinbarten Personenzahl anreisen. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung, da dies nicht in allen Wohnungen möglich ist.
Der Mieter hat, sofern dies nicht im Mietvertrag oder dem Aufenthaltsschein anders festgelegt wurde, das Mietobjekt spätestens bis 11 Uhr des Abreisetages zu verlassen.
Bei einer verspäteten Abreise hat der Mieter einen weiteren Mietpreis pro Tag zu zahlen.
Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln.
Der Mieter haftet für Schäden, die von ihm oder von seinen Mitmietern an dem Mietobjekt oder dem Inventar verursacht wurden. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstandenen Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
8. Ansprüche des Mieters im Fall der Schlechterfüllung
Sofern Mängel an dem Mietobjekt festgestellt werden, kann der Mieter Abhilfe verlangen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, stehen dem Mieter keine Ansprüche zu.
Der Mieter hat eine Beschwerde unverzüglich gegenüber dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter mitzuteilen. Der Eigentümer bzw. dessen Vertreter wird versuchen, die Störung umgehend vor Ort zu beseitigen.
Gleichzeitig hat der Mieter Euro Relais über die erfolgte Beanstandungen zu informieren. Gelingt die Beseitigung der Störung nicht, hat dies der Mieter Euro Relais innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen.
Liegt ein Mangel vor, so hat sich der Mieter unverzüglich telefonisch, per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu wenden:
Euro Relais Nederland B.V.
Doornakkersweg 26
NL - 5642 MP Eindhoven
Telefon: 0031 / 40 - 211 01 01
Fax: 0031 / 40- 212 64 06
Hierfür stehen dem Mieter ebenfalls die Telefonanschlüsse von Euro Relais unter +31 40 211 01 01 (Niederlande); + 32 75 05 05 (Belgien); 00800 880 880 88 (Deutschland) zur Verfügung. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ist Euro Relais auch über die auf der Buchungsbestätigung angegebenen S.O.S. - Telefonnummer erreichbar.
Der Hauseigentümer bzw. dessen Vertreter sind nicht Vertreter für Euro Relais, d.h. sie sind deshalb auch nicht berechtigt, bindende Erklärungen für Euro Relais abzugeben.
Mangelanzeigen oder Abhilfeverlangen sind ausnahmsweise entbehrlich, z.B. wenn diese unzumutbar sind, wenn ein Fall der Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn die Mangelanzeige oder das Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Euro Relais schriftlich geltend zu machen.
Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen ist, dass die Leistungen aus dem Mietvertrag nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass der Mieter den Mangel unverzüglich angezeigt hat und daß eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte.
Wird der Mietvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Euro Relais kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Euro Relais kann auch in der Weise Abhilfe verlangen, dass dem Mieter eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. Insbesondere kann Euro Relais dem Mieter für den Fall, dass das Mietobjekt mangelhaft ist, ein anderes gleichwertiges Mietobjekt im Reisegebiet zuweisen. Das Reisegebiet besteht nicht nur aus dem gewählten Urlaubsort, sondern umfaßt auch vergleichbare benachbarte Ortschaften.
Der Mieter kann eine Herabsetzung des Mietpreises verlangen, sofern er den Mangel unverzüglich angezeigt hat (Minderung). Der Mietpreis ist dann verhältnismäßig herabzusetzen. Unterläßt der Mieter schuldhaft die Mangelanzeige, führt dies zum Ausschluß von Minderungsansprüchen.
Der Mieter kann den Mietvertrag bei einer erheblichen Beeinträchtigung durch einen Mangel kündigen, wenn Euro Relais nach einer vom Mieter gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. Der Mieter kann ohne Einhaltung einer Frist dann kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich oder verweigert worden ist. Dasselbe gilt, wenn der Mieter ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Der Mieter schuldet dann jedoch den Mietpreis für die in Anspruch genommene Zeit, sofern diese Leistungen für den Mieter von Interesse waren.
Bei einem Mangel der Mietsache kann der Mieter unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, Euro Relais hat den Mangel nicht zu vertreten.
Dem Mieter ist nicht gestattet, Ansprüche an Dritte abzutreten. Ebenso ist die gerichtliche
Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch einen Dritten im eigenen Namen unzulässig.
9. Rücktritt
Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von einer Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen (Bedenkfrist). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
10. Widerruf
Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Mietzeit zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Euro Relais. Im Fall eines Rücktritts nach Ablauf der Bedenkfrist behält sich Euro Relais die Geltendmachung eines pauschalierten Schadensersatzanspruches vor. Die Höhe des Schadensersatzanspruches variiert wie folgt:
a. bei einem Rücktritt bis zum 42. Tag vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
b. bei einem Rücktritt ab dem 42. Tag bis zum 28. Tag vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
c. bei einem Rücktritt ab dem 28. Tag bis zum Tag des Mietbeginns: 90 % des Mietpreises
d. bei einem Rücktritt am Tag des Mietbeginns oder später: den gesamten Mietpreis.
Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, nachzuweisen, dass Euro Relais ein Schaden nicht bzw. in geringerer Höhe entstanden ist.
Der Rücktritt des Hauptmieters gilt zugleich als Rücktritt der Mitmieter.
Euro Relais räumt dem Mieter die Möglichkeit zur Gestellung eines Ersatzmieters im Fall des Rücktritts ein. Voraussetzung ist, dass Euro Relais rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, dass der Ersatzmieter den Anforderungen an einen Hauptmieter entspricht und gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch Euro Relais tritt der neue Mieter in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein. Euro Relais erhebt in diesem Fall einen Aufwendungsersatz in Höhe von 35,00 €. Dem Mieter bleibt jedoch unbenommen, Euro Relais nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
11. Kündigung des Mieters
Wird der Mietvertrag durch den Mangel ganz erheblich beeinträchtigt, so steht dem Mieter ein Kündigungsrecht zu. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Euro Relais verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Im Fall höherer Gewalt, sowohl bleibender als auch vorübergehender Art, ist der Mieter berechtigt, den Vertrag insgesamt oder teilweise aufzulösen oder vorübergehend aufzuschieben, ohne dass er Ansprüche auf Erfüllung des Vertrages und / oder Schadensersatz geltend machen kann.
Mit einer Auflösung des Vertrages verliert der Mieter seinen Anspruch auf Erfüllung des Mietvertrages. Hat der Mieter das Mietobjekt bereits benutzt, so gilt dies auch für die verbleibende Mietzeit.
Bei vorzeitiger Abreise des Mieters verfällt der bereits geleistete Reisepreis.
12. Rücktritt und Kündigung durch Euro Relais
Euro Relais kann vor Mitbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder den Mietvertrag kündigen:
a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Mieter die Durchführung des Mietvertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Wenn die Vermietung aus Gründen, die Euro Relais nicht zu vertreten hat, beispielsweise durch Einflüsse aus der Sphäre des Vermieters, annulliert wird, bemüht sich Euro Relais um eine Alternative oder erstattet bereits geleistete Zahlungen zurück.
Kündigt Euro Relais den Mietvertrag nach Punkt a.), so ist der Mietpreis für die gesamte vereinbarte Mietzeit fällig.
Tritt Euro Relais nach Punkt b.) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt Euro Relais den Mietvertrag nach Punkt b.) nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von Euro Relais entspricht.
Desgleichen steht Euro Relais ein Kündigungsrecht im Fall des Vorliegens höherer Gewalt in gleicher Weise wie dem Mieter zu.
13. Haftung
Euro Relais haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Euro Relais, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Euro Relais, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Euro Relais nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Euro Relais, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem Euro Relais bezüglich der Dienstleistung oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet Euro Relais im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Dienstleistung eintreten, haftet Euro Relais allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens sichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Euro Relais haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrageszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Euro Relais haftet jedoch nur soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von Euro Relais ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
In allen übrigen Fällen haftet Euro Relais maximal in der Höhe der von dem Mieter geleisteten Zahlung.
14. Datenschutz
Euro Relais wird alle Personendaten den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß behandeln.
15. Ausschluß und Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen aus dem Mietvertrag hat der Mieter innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Mietvertrages gegenüber Euro Relais schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
16. Schlußbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.
Auf die Beziehungen der Parteien findet das niederländische Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag und für Zahlungen, ist der Firmensitz von Euro Relais. Euro Relais ist jedoch berechtigt, den Mieter am Gericht seines Wohnsitzes zu verklagen.
